Eine RAS-Verbindung kann mit einem Doppelklick auf das Symbol hergestellt werden. Weiterhin kann die Verbindung über die Menüeinträge "Verbinden" bzw. "Trennen" im Kontextmenü der RAS-Verbindung oder im Menü "Datei" im Ordner "Netzwerkverbindungen" hergestellt bzw. getrennt werden. Diese Einstellung lässt das Herstellen und das Trennen von RAS-Verbindungen für Benutzer (und ggf. Administratoren) nicht mehr zu.
So geht's:
- Starten Sie ...\windows\regedit.exe bzw. ...\winnt\regedt32.exe.
- Klicken Sie sich durch folgende Schlüssel (Ordner) hindurch:
HKEY_CURRENT_USER
Software
Policies
Microsoft
Windows
Network Connections
Falls die letzten Schlüssel noch nicht existieren, dann müssen Sie diese erstellen. Dazu klicken Sie mit der rechten Maustaste in das rechte Fenster. Im Kontextmenü wählen Sie "Neu" > "Schlüssel".
- Doppelklicken Sie auf den Schlüssel "NC_RasConnect".
Falls dieser Schlüssel noch nicht existiert, dann müssen Sie ihn erstellen. Dazu klicken Sie mit der rechten Maustaste in das rechte Fenster. Im Kontextmenü wählen Sie "Neu" > "DWORD-Wert" (REG_DWORD). Als Schlüsselnamen geben Sie "NC_RasConnect" ein.
- Ändern Sie den Wert ggf. auf "0".
- Die Änderungen werden ggf. erst nach einem Neustart aktiv.
Hinweise:
- NC_RasConnect:
0 = Die Optionen "Verbinden" und "Trennen" von RAS-Verbindungen sind nicht verfügbar.
1 = Die Optionen "Verbinden" und "Trennen" von RAS-Verbindungen sind verfügbar. (Standard)
- Ändern Sie bitte nichts anderes in der Registrierungsdatei. Dies kann zur Folge haben, dass Windows und/oder Anwendungsprogramme nicht mehr richtig arbeiten.
Versions-Hinweise:
- Unter Windows XP und Windows 2003 muss die folgende Einstellung noch aktiviert werden (falls Administratoren RAS-Verbindungen nicht verbinden/trennen dürfen):
Netzwerkverbindungseinstellungen für Administratoren aktivieren
- Diese Einstellung gilt erst ab Windows 2000 mit Service Pack 1 und höher.
- Im Gegensatz zu früheren Versionen gilt grundsätzlich ab Windows Vista und höher diese Einstellung nur für Benutzer ohne Administratorrechte.
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